Das Bild zeigt einen alleinerziehenden Vater mit seinem Sohn.

Halbwaisenrente: Welche Versicherung ist zuständig?

Finan­zi­elle Hilfe, wenn ein Versorger ausfällt

Verstirbt ein Elternteil, ist das für die Kinder ein tragischer Verlust. Zur Trauer kommt oft eine finanzielle Belastung hinzu, besonders dann, wenn es sich beim Verstorbenen um den Hauptversorger handelte und die Kinder ihren Lebensunterhalt noch nicht selbst bestreiten können. Mit einer Risikolebensversicherung können Eltern den Nachwuchs schon zu Lebzeiten finanziell absichern. Zudem steht dem Kind unter Umständen eine Halbwaisenrente zu. In unserem Ratgeber erfährst Du, was es damit auf sich hat.

Die Ratgeber bieten allgemeine Informationen. Produktdetails von CosmosDirekt findest Du auf den jeweiligen Produktseiten.

Diese Begriffe solltest Du kennen

Ein Kind, dessen Eltern verstorben sind. Sind beide Elternteile verstorben, spricht man von einer Vollwaise; lebt noch ein Elternteil, spricht man von einer Halbwaise.

Hier: Ein regelmäßiger Geldbetrag, der dem Empfänger aufgrund seines sozialen Status zusteht oder sich aus einem Versicherungsverhältnis ergibt.

Die nächsten Verwandten eines Verstorbenen. Vor allem Lebenspartner, Ehegatten und Kinder. Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder zählen ebenso dazu.

Auch: Entgeltpunkte. Wichtigste Grundlage zur Berechnung der Rente. Basis: die Einkommenshöhe. Auch Zeiten für Ausbildung, Pflege, Kindererziehung etc. werden angerechnet.

Eine Person, die den Lebensunterhalt einer Familie ganz oder anteilig erbringt.

Was ist eine Halb­wai­sen­rente?

Genau wie die Vollwaisenrente ist die Halbwaisenrente eine Leistung zur Hinterbliebenenversorgung. In den meisten Fällen dient sie der finanziellen Unterstützung der unterhaltsberechtigten Kinder eines verstorbenen Elternteils, doch können auch andere Hinterbliebene außer den leiblichen Kindern bezugsberechtigt sein. Eine Halbwaisenrente sichert zumindest einen kleinen Teil des Lebensunterhalts, den bislang der verstorbene Versorger getragen hat.

Im Ratgeber zum Thema Waisenrente haben wir ausführliche Informationen für Dich für Vollwaisen zusammengestellt. Für die Ansprüche und Bezugsdauer gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen

Wann besteht ein Anspruch auf Halb­wai­sen­rente?

Der verstorbene Versorger muss rentenberechtigt gewesen sein, also selbst Rentenbeiträge gezahlt haben, damit für die Hinterbliebenen ein Anspruch auf eine Halbwaisenrente besteht. Eine Rentenberechtigung liegt vor, wenn der Verstorbene entweder eine allgemeine fünfjährige Wartezeit („allgemeine Anwartschaft“) in der Rentenversicherung erfüllt oder bereits selbst Rentenzahlungen erhalten hat. Eine Ausnahme existiert für Berufsanfänger. Verstirbt ein solcher, gilt die allgemeine Anwartschaft schon mit dem ersten eingezahlten Pflichtbeitrag als erfüllt.

Stirbt der Versorger hingegen durch einen Arbeitsunfall – also in Ausübung seiner versicherten Tätigkeit – oder infolge einer Berufskrankheit, zahlt die Unfallversicherung (genauer: die jeweils zuständige gewerbliche Berufsgenossenschaft) anstelle der Rentenversicherung die Halbwaisenrente. Beide gehören zu den Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung. Auch beim Tod durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit muss der Verstorbene für einen Anspruch auf Halbwaisenrente wenigstens einen ersten Pflichtbeitrag in die Rentenversicherung eingezahlt haben.

Der Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen schließt auch sogenannte Wegeunfälle ein – also Unfälle, die auf dem Hin- und Rückweg zum und vom Arbeitsort passieren.

Wer bekommt Halb­wai­sen­rente?

Zu den Personen, die eine Halbwaisenrente beziehen dürfen, zählen:

  • die leiblichen Kinder eines verstorbenen Elternteils, sofern sie spätestens bis zu 300 Tage nach dem Tod des Vaters geboren werden
  • uneheliche Kinder, bei denen die Vaterschaft anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden ist
  • Adoptivkinder
  • Stief- und Pflegekinder sowie
  • Enkel und Geschwister, sofern diese zum Zeitpunkt des Todes dauerhaft (mindestens seit einem Jahr) und kostenfrei im Haushalt des Verstorbenen lebten und dieser mehr als die Hälfte ihres Unterhalts getragen hat.

Im Falle minderjähriger Kinder erhält nicht die Waise selbst, sondern der hinterbliebene Erziehungsberechtigte bzw. der gesetzliche Vormund die Halbwaisenrente.

Auch die Hinterbliebenen von Beamten haben einen Anspruch auf Halb- und Vollwaisenrente, obwohl Beamte nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Erlischt der Anspruch im Fall einer Adop­tion?

Nein. Wird ein Kind, das eine Waisenrente bezieht, adoptiert, erlischt damit nicht der Anspruch auf die Waisenrente. Sie wird unverändert weitergezahlt. Das gilt übrigens auch, wenn die Waise heiratet.

Wann sollte man eine Halb­wai­sen­rente bean­tragen?

Unmittelbar nach dem Tod des Versorgers. Auf keinen Fall solltest Du mehr als ein Jahr verstreichen lassen, denn ab dem Zeitpunkt der Beantragung kann eine Halbwaisenrente nur bis zu 12 Kalendermonate rückwirkend gezahlt werden. Erfolgt der Antrag später, verfallen ältere Zahlungs­ansprüche.

Wie bean­tragt man eine Halb­wai­sen­rente?

Eine Halbwaisenrente muss beim jeweiligen Rententräger beantragt werden – also entweder bei der Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung. Volljährige Halbwaisen stellen den Antrag selbst, für Minderjährige übernimmt dies der Erziehungsberechtigte oder der gesetzliche Vormund.

Ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig, findest Du alle nötigen Formulare und Hinweise als Download im Netz. Ebenso bietet diese eine telefonische Beratung sowie eine persönliche Beratung über ein Netzwerk von Beratungsstellen an.

Ist die Unfallversicherung zuständig, findest Du ebenfalls je nach verantwortlicher Stelle bzw. Berufsgenossenschaft zum Teil Antragsformulare zum Download. Alternativ wende Dich persönlich an die jeweilige Kontaktperson bzw. Kontaktadresse.

Welche Unter­lagen sind erfor­der­lich?

Ist die Rentenversicherung zuständig und sollten dort noch nicht alle Unterlagen vorliegen, die für eine Berechnung des Rentenanspruchs des Verstorbenen wichtig sind, solltest Du diese schnellst­möglich einreichen. Anderenfalls fließen nicht alle anrechen­baren Faktoren in die Halb­waisen­rente ein. Zu den wichtigen Unterlagen für die Rentenberechnung zählen:

  • Letztes Schulzeugnis und Ausbildungsnachweise des Verstorbenen
  • Lohn- und Beitragsnachweise
  • Nachweise über weitere Einkünfte
  • Geburtsurkunden der Kinder (zur Anrechnung von Erziehungszeiten)
  • Nachweise über geleisteten Wehr- oder Zivildienst bzw. Bundesfreiwilligendienst
  • Nachweise über körperliche Einschränkungen (Ausweise, Atteste)

Dem Antrag auf Halbwaisenrente musst Du immer die Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde des Kindes beifügen, den Personalausweis oder Reisepass sowie die Sterbeurkunde des Verstorbenen.

Darüber hinaus sind gegebenenfalls folgende Unterlagen des Antragstellers erforderlich, falls vorhanden:

  • Sozialversicherungsnummer
  • Bankverbindung
  • bei Berufsausbildung: Ausbildungsvertrag
  • bei Schulausbildung oder Studium: Ausbildungsbescheinigung über Beginn und voraussichtliches Ende
  • Bescheinigung über Bundesfreiwilligendienst oder Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr
  • Bescheinigung über körperliche oder geistige Behinderung

Je nach Status des Kindes sind zudem weitere Unterlagen einzureichen:

  • Beim unehelichen Kind: Eine Vaterschaftsanerkennung bzw. gerichtliche Vaterschaftsfeststellung oder ein Auszug aus dem Geburtenregister, sofern der Verstorbene der Vater des Kindes ist und zum Zeitpunkt der Geburt nicht mit der Kindsmutter verheiratet war.
  • Beim Stiefkind: Die Heiratsurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde des Versicherten und eine Bescheinigung der Meldebehörde.
  • Beim Pflegekind: Eine Bescheinigung der Meldebehörde sowie ein Nachweis über das Pflegekindschaftsverhältnis.
  • Beim Enkel- oder Geschwisterkind: Ebenfalls eine Bescheinigung der Meldebehörde sowie ein Nachweis des Status „Enkel“ anhand einer Heirats- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde der Eltern und Großeltern sowie entsprechender Abstammungsurkunden.

Die Formulare unterscheiden sich unter Umständen je nach zuständigem Versicherungsträger. Üblicherweise findest Du sämtliche Dokumente, die Du einreichen musst, auf dem jeweiligen Antragsformular aufgelistet oder kannst dise diese beim zuständigen Versicherer erfragen.

War der Verstorbene schon Rentner, beginnt die Zahlung einer Waisenrente frühestens mit dem Monat, der auf den Sterbemonat folgt. Andernfalls beginnt die Rentenzahlung mit dem Todestag.

Wie lange wird die Halb­wai­sen­rente gezahlt?

Der Versicherer zahlt eine Halbwaisenrente bis zum 18. Geburtstag (Volljährigkeit). Im Fall einer schulischen oder beruflichen Ausbildung kann sie maximal bis zum vollendeten 27. Lebensjahr verlängert werden. Das gilt auch für den Fall, dass das Kind aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht für seinen Lebensunterhalt sorgen kann. Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder während eines Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres zahlt der Versicherer eine Halbwaisenrente über den 18. Geburtstag hinaus.

Eine Weiterzahlung der Rente musst Du beim Versicherungsträger beantragen und die Einschränkung oder Ausbildung, zum Beispiel an einer Hochschule oder Berufsschule, ist nachzuweisen (Ausbildungsbescheinigung). Die jeweilige Ausbildung muss wöchentlich mehr als 20 Stunden Zeit in Anspruch nehmen.

Auch in den Übergangszeiten – zum Beispiel zwischen Schule und Ausbildung – wird eine Halbwaisenrente weitergezahlt, solange die Übergangszeit 4 Monate nicht übersteigt.

Wie wird die Halb­wai­sen­rente berechnet?

Für die Halbwaisenrente gibt es keinen festen Mindestbetrag. Ihre Höhe unterscheidet sich je nachdem, ob die Rente von der Rentenversicherung oder von der Unfallversicherung des Verstorbenen gezahlt wird:

Bei der Rentenversicherung richtet sich die Halbwaisenrente nach der Höhe der bis zum Todeszeitpunkt erworbenen Rentenansprüche des verstorbenen Elternteils bzw. Versorgers und beträgt monatlich 10 Prozent der Rente, auf die der Versicherte Anspruch hatte. Zudem spielen sowohl Abschläge als auch Zuschläge eine Rolle für die exakte Berechnung.

Verstirbt der Elternteil oder Versorger vor Vollendung des 63. Lebensjahres, wird die Halbwaisenrente um 0,3 Prozent für jeden Monat verringert, den der Versicherte vor dem 63. Lebensjahr verstorben ist. Dieser Abschlag darf jedoch maximal 10,8 Prozent betragen.

Andererseits wird auch ein Zuschlag zur Halbwaisenrente gezahlt, der sich nach der Anzahl der angesammelten Rentenpunkte des Verstorbenen richtet. Eine solche Halbwaisenrente wird also unter verschiedenen Gesichtspunkten ganz individuell berechnet.

Je jünger der Verstorbene, desto geringer ist der vorhandene Rentenanspruch und desto niedriger fällt die Halbwaisenrente aus.

Eine Vollwaisenrente ist im Gegensatz zur Halbwaisenrente nicht von einem Abschlag betroffen. Beziehen Volljährige ein Einkommen, ist dies seit dem 1. Juli 2015 kein Grund mehr, um die Höhe einer Waisenrente zu mindern. Ist die Unfallversicherung für die Zahlung zuständig, beträgt die Höhe der Waisenrente hingegen pro Jahr 20 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes des Verstorbenen. Über das Jahr hinweg erhält der Empfänger der Halbwaisenrente demnach jeden Monat ein Zwölftel der Summe ausgezahlt.

Du willst mehr über die Versicherungen erfahren? Dann schau in unserem Ratgeber zur Unfallversicherung und in unserem Ratgeber zur Risikolebensversicherung vorbei.

Fazit: Um schnelle Beantragung kümmern und zusätzlich informieren

Eine Halbwaisenrente ist eine finanzielle Hilfe, gleicht aber nur einen sehr kleinen Teil des fehlenden Einkommens aus, das der oder die Verstorbene in den Haushalt einbrachte. Das trifft vor allem zu, wenn jemand jung verstirbt und deshalb erst geringe Rentenansprüche erwerben konnte. Eine private Risikolebensversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung sein und die Hinterbliebenen zusätzlich absichern. Diese erhalten dann im Todesfalle des Versicherten eine Einmal-Zahlung in vereinbarter Höhe.

Beantrage die Halbwaisenrente so schnell wie möglich nach dem Tod des Versorgers beim zuständigen Versicherer – spätestens aber innerhalb eines Kalenderjahres. Bis zum 18. Geburtstag steht den berechtigten Hinterbliebenen diese finanzielle Unterstützung zu. Wenn Du über den 18. Geburtstag hinaus Halbwaisenrente während eines Studium oder einer Ausbildung beziehen möchtest, musst Du einen Antrag stellen und die Ausbildung nachweisen. Eine Verlängerung der Zahlungen ist maximal bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres möglich.

Anstelle der Rentenversicherung springt die gesetzliche Unfallversicherung als Rentenzahler ein, wenn ein Versicherter durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zu Tode kommt. Auch hier fällt die Halbwaisenrente im Vergleich zum fehlenden Einkommen des Verstorbenen niedrig aus. Zudem deckt die gesetzliche Unfallversicherung ausschließlich Risiken am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg ab. Unfälle können sich aber jederzeit auch außerhalb dieser Bereiche ereignen. Mit einer privaten Unfallversicherung erweiterst Du den Versicherungsschutz auf Bereiche außerhalb der Arbeit. Für gewöhnlich greift eine solche private Zusatzversicherung auch im Todesfall des Versicherten und stellt die Hinterbliebenen dann finanziell besser, als es eine gesetzliche Halbwaisenrente allein vermag. Es schadet also nicht, sich auch diesbezüglich zu informieren.

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